
Krone und Brücke
Festsitzender Zahnersatz auf eigenen Zähnen: wann eine Krone nötig ist, was eine Brücke voraussetzt und welches Material wofür taugt.
Mehr dazuKrone, Brücke oder Prothese: Was bei fehlenden Zähnen infrage kommt, was die Krankenkasse trägt und woran Sie einen guten Kostenplan erkennen.
Ein Zahn fällt aus, bricht ab oder ist so stark zerstört, dass eine Füllung nicht mehr trägt. Dann ersetzt Zahnersatz, was fehlt – eine Krone auf dem eigenen Zahn, eine Brücke über eine Lücke, eine Prothese für größere Bereiche.
Welche Versorgung passt, entscheidet nicht der Wunsch, sondern der Befund: wie viele Zähne fehlen, wo sie fehlen, wie fest die verbliebenen stehen und wie viel Knochen noch da ist. Erst danach kommt die Frage nach Material und Preis.

Nicht jede Lücke muss sofort geschlossen werden – die meisten aber schon. Diese Anlässe führen am häufigsten zum Zahnersatz:
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Anteil an Ihrer Rechnung. Sie zahlt einen festen Betrag, der sich am Befund orientiert: 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, mit gepflegtem Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Wählen Sie etwas Aufwendigeres, bleibt dieser Betrag gleich – die Differenz tragen Sie.
Deshalb ist die richtige Frage nicht „wie viel zahlt die Kasse“, sondern „wie weit gehe ich über die Regelversorgung hinaus, und ist mir das den Unterschied wert“. Wie das im Heil- und Kostenplan steht, erklären wir Zeile für Zeile.
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Zahnersatz ersetzt fehlende oder so stark zerstörte Zähne, dass eine Füllung nicht mehr trägt. Dazu gehören Kronen auf eigenen Zähnen, Brücken über Lücken sowie Teil- und Vollprothesen.
Festsitzend: Krone und Brücke, auch auf Implantaten. Herausnehmbar: Teilprothese, Vollprothese und Teleskopprothese. Dazu kombinierte Arbeiten, die beides verbinden.
Das hängt vom Befund und von der gewählten Versorgung ab. Eine Metallkrone liegt im mittleren dreistelligen Bereich, eine dreigliedrige Brücke im vierstelligen, eine Teleskopprothese deutlich darüber. Verbindlich ist nur der Heil- und Kostenplan.
Einen Festzuschuss je Befund: 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, mit fünf Jahren gepflegtem Bonusheft 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Betrag bleibt gleich, auch wenn Sie eine aufwendigere Versorgung wählen.
Den besten gibt es nicht. Es gibt den, der zum Befund passt: zur Zahl und Lage der Lücken, zum Zustand der verbliebenen Zähne und zum Knochenangebot.
Kronen und Brücken liegen nach zehn Jahren bei rund 90 Prozent. Entscheidend ist nicht das Material, sondern die Pflege der Ränder und der Zustand der Pfeilerzähne.
Eine Krone zwei Termine in etwa einer Woche, eine Brücke zwei bis drei Termine in zwei Wochen, eine Prothese vier bis fünf Termine über drei bis sechs Wochen.
Meistens ja. Gebrochene Prothesen lassen sich im Labor oft innerhalb eines Tages reparieren. Wichtig: nichts selbst kleben – Sekundenkleber macht eine saubere Reparatur unmöglich.
Krone aufheben, nicht selbst wieder einsetzen und nicht kleben. Ein Termin in den nächsten Tagen genügt; bis dahin auf dieser Seite vorsichtig kauen.
Ja. Brücken, Teilprothesen, Vollprothesen und Teleskoparbeiten kommen ohne Implantate aus. Implantate sind eine Möglichkeit, keine Voraussetzung.
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