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Zahnersatz – welche Versorgung passt, was sie kostet

Krone, Brücke oder Prothese: Was bei fehlenden Zähnen infrage kommt, was die Krankenkasse trägt und woran Sie einen guten Kostenplan erkennen.

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Zahnersatz: worum es geht

Ein Zahn fällt aus, bricht ab oder ist so stark zerstört, dass eine Füllung nicht mehr trägt. Dann ersetzt Zahnersatz, was fehlt – eine Krone auf dem eigenen Zahn, eine Brücke über eine Lücke, eine Prothese für größere Bereiche.

Welche Versorgung passt, entscheidet nicht der Wunsch, sondern der Befund: wie viele Zähne fehlen, wo sie fehlen, wie fest die verbliebenen stehen und wie viel Knochen noch da ist. Erst danach kommt die Frage nach Material und Preis.

Kiefermodell mit einer Lücke zwischen zwei Zähnen

Wann Zahnersatz zur Sprache kommt

Nicht jede Lücke muss sofort geschlossen werden – die meisten aber schon. Diese Anlässe führen am häufigsten zum Zahnersatz:

  • Ein Zahn wurde gezogen und die Lücke bleibt
  • Ein Zahn ist abgebrochen oder tief zerstört
  • Eine alte Krone oder Brücke ist undicht geworden
  • Eine Prothese hält nicht mehr
  • Nach einer Parodontitis sind Zähne verloren gegangen
  • Nachbarzähne kippen in eine bestehende Lücke

Der Festzuschuss – das am häufigsten missverstandene Stück

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Anteil an Ihrer Rechnung. Sie zahlt einen festen Betrag, der sich am Befund orientiert: 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, mit gepflegtem Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Wählen Sie etwas Aufwendigeres, bleibt dieser Betrag gleich – die Differenz tragen Sie.

Deshalb ist die richtige Frage nicht „wie viel zahlt die Kasse“, sondern „wie weit gehe ich über die Regelversorgung hinaus, und ist mir das den Unterschied wert“. Wie das im Heil- und Kostenplan steht, erklären wir Zeile für Zeile.

Drei Wege in die Themen

Zahnkrone auf einem Modell

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zahnersatz ersetzt fehlende oder stark zerstörte Zähne – als Krone, Brücke oder Prothese.
  • Welche Versorgung passt, entscheidet der Befund: Zahl und Lage der Lücken, Zustand der übrigen Zähne, Knochenangebot.
  • Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss je Befund, keinen Anteil Ihrer Rechnung. Mit Bonusheft steigt er auf 70 oder 75 Prozent.
  • Der Heil- und Kostenplan weist Festzuschuss und Eigenanteil getrennt aus – wer ihn lesen kann, vergleicht Angebote in Minuten.
  • Bei geringem Einkommen trägt die Kasse die Regelversorgung vollständig (Härtefallregelung).

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Zahnersatz ersetzt fehlende oder so stark zerstörte Zähne, dass eine Füllung nicht mehr trägt. Dazu gehören Kronen auf eigenen Zähnen, Brücken über Lücken sowie Teil- und Vollprothesen.

Festsitzend: Krone und Brücke, auch auf Implantaten. Herausnehmbar: Teilprothese, Vollprothese und Teleskopprothese. Dazu kombinierte Arbeiten, die beides verbinden.

Das hängt vom Befund und von der gewählten Versorgung ab. Eine Metallkrone liegt im mittleren dreistelligen Bereich, eine dreigliedrige Brücke im vierstelligen, eine Teleskopprothese deutlich darüber. Verbindlich ist nur der Heil- und Kostenplan.

Einen Festzuschuss je Befund: 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, mit fünf Jahren gepflegtem Bonusheft 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Betrag bleibt gleich, auch wenn Sie eine aufwendigere Versorgung wählen.

Den besten gibt es nicht. Es gibt den, der zum Befund passt: zur Zahl und Lage der Lücken, zum Zustand der verbliebenen Zähne und zum Knochenangebot.

Kronen und Brücken liegen nach zehn Jahren bei rund 90 Prozent. Entscheidend ist nicht das Material, sondern die Pflege der Ränder und der Zustand der Pfeilerzähne.

Eine Krone zwei Termine in etwa einer Woche, eine Brücke zwei bis drei Termine in zwei Wochen, eine Prothese vier bis fünf Termine über drei bis sechs Wochen.

Meistens ja. Gebrochene Prothesen lassen sich im Labor oft innerhalb eines Tages reparieren. Wichtig: nichts selbst kleben – Sekundenkleber macht eine saubere Reparatur unmöglich.

Krone aufheben, nicht selbst wieder einsetzen und nicht kleben. Ein Termin in den nächsten Tagen genügt; bis dahin auf dieser Seite vorsichtig kauen.

Ja. Brücken, Teilprothesen, Vollprothesen und Teleskoparbeiten kommen ohne Implantate aus. Implantate sind eine Möglichkeit, keine Voraussetzung.

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