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Was eine Zahnkrone kostet und was die Kasse zahlt

Der Festzuschuss ist für alle Kronen gleich – der Eigenanteil nicht.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für eine überkronungsbedürftige Zahnlücke einen festen Betrag. Er richtet sich nach dem Befund, nicht nach dem Material. Wählen Sie eine aufwendigere Krone, bleibt der Zuschuss gleich und Ihr Anteil steigt.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Drei Posten: das zahnärztliche Honorar, das zahntechnische Labor und das Material. Der Laboranteil macht oft die Hälfte aus – deshalb unterscheiden sich Angebote zweier Praxen vor allem darin, welches Labor sie beauftragen und wo es steht.

Was den Unterschied macht

Eine Metallkrone im Seitenzahnbereich ist die Regelversorgung. Eine Vollkeramikkrone kostet ein Mehrfaches, sieht dafür im sichtbaren Bereich unauffällig aus. Im hinteren Bereich zahlt man für Aussehen, das niemand sieht – das ist eine Abwägung, keine medizinische Frage.

Was im Kostenplan stehen muss

Befund, Regelversorgung, geplante Versorgung, Festzuschuss und Ihr Eigenanteil – getrennt ausgewiesen. Steht das nicht getrennt da, fragen Sie nach. Mehr dazu unter Heil- und Kostenplan.