Was Zahnersatz kostet – und was die Krankenkasse trägt
Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach dem, was Sie wählen.
Zahnersatz ist der Bereich der Zahnmedizin mit den größten Preisunterschieden – und mit der größten Unsicherheit auf Patientenseite. Das liegt am System: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag je Befund. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie.
So funktioniert der Festzuschuss
Für jeden Befund – ein fehlender Zahn hier, drei dort – ist eine Regelversorgung festgelegt: die Versorgung, die medizinisch ausreichend ist. Die Kasse übernimmt 60 Prozent der dafür veranschlagten Kosten. Mit gepflegtem Bonusheft werden daraus 70 oder 75 Prozent. Dieser Betrag steht fest, unabhängig davon, ob Sie die Regelversorgung wählen oder etwas Aufwendigeres.
Gleichartig und andersartig
Wählen Sie dieselbe Versorgungsform, nur besser ausgeführt – etwa eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone –, heißt das gleichartig: Sie bekommen den Festzuschuss und zahlen die Differenz. Wählen Sie eine ganz andere Form – etwa ein Implantat statt einer Brücke –, heißt das andersartig: Sie bekommen denselben Festzuschuss, die Rechnung stellt die Praxis aber privat.
Grobe Anhaltspunkte
Eine Metallkrone bewegt sich im mittleren dreistelligen Bereich, eine Vollkeramikkrone deutlich darüber. Eine dreigliedrige Brücke liegt im vierstelligen Bereich, eine Teleskopprothese je nach Zahl der Pfeiler deutlich höher. Genaue Zahlen nennt nur der Heil- und Kostenplan – jede Zahl ohne Befund ist geraten.
Wenn es nicht reichen würde
Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung: Dann trägt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Das muss niemand erbitten, es ist ein Anspruch.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Kasse zahlt einen Festzuschuss je Befund, keinen Anteil Ihrer Rechnung.
- Mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft steigt er von 60 auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75.
- Gleichartig heißt: gleiche Form, bessere Ausführung – Sie zahlen die Differenz.
- Andersartig heißt: andere Form – Sie bekommen denselben Zuschuss, die Rechnung ist privat.
- Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig.
Kurz beantwortet
Häufig gestellte Fragen
Zu jedem Befund gehört eine Regelversorgung. Die Kasse übernimmt 60 Prozent der dafür festgelegten Kosten, mit gepflegtem Bonusheft 70 oder 75 Prozent.
Dieselbe Versorgungsform, nur aufwendiger ausgeführt – etwa Vollkeramik statt Metall. Sie erhalten den Festzuschuss und zahlen die Differenz.
Eine andere Versorgungsform als die Regelversorgung – etwa ein Implantat statt einer Brücke. Sie erhalten denselben Festzuschuss, die Praxis rechnet den Rest privat ab.
Sechs Monate ab Bewilligung. Beginnt die Behandlung später, muss neu beantragt werden.
Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Der Antrag geht zusammen mit dem Heil- und Kostenplan an die Kasse, bevor die Behandlung beginnt.
Nur, wenn sie abgeschlossen wird, solange die Zähne in Ordnung sind. Liegt der Kostenplan schon vor, ist der Befund in aller Regel ausgeschlossen.
Viele Praxen vereinbaren Ratenzahlung, oft ohne Zinsen. Das ist meist die günstigste Variante – fragen Sie zuerst dort.