News FAQs Kontakt

Härtefall: Zahnersatz ohne Eigenanteil

Bei geringem Einkommen trägt die Kasse die Regelversorgung vollständig.

Wer wenig Einkommen hat, soll nicht auf Zahnersatz verzichten müssen. Dafür gibt es die Härtefallregelung: Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung zu 100 Prozent.

Wer Anspruch hat

Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Ausbildungsförderung bezieht, ist unmittelbar berechtigt. Darüber hinaus gilt eine Einkommensgrenze, die sich jährlich ändert und sich mit jedem Angehörigen im Haushalt erhöht.

Die gleitende Härtefallregelung

Liegt das Einkommen knapp über der Grenze, greift eine Zwischenstufe: Der Eigenanteil wird gedeckelt. Das ist wenig bekannt und wird oft nicht von sich aus angeboten – fragen Sie danach.

Wie der Antrag läuft

Der Härtefall wird bei der Krankenkasse beantragt, bevor die Behandlung beginnt, zusammen mit dem Heil- und Kostenplan. Nachträglich ist es schwierig.

Was er nicht abdeckt

Nur die Regelversorgung. Wer eine aufwendigere Versorgung möchte, zahlt die Differenz auch als Härtefall selbst.