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Zahnfehlstellungen und Zahnspangen – was Patienten wissen sollten

Welche Fehlstellungen behandelt werden müssen, welche Spange wann passt – und was die Krankenkasse trägt.

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Zahnfehlstellungen und Zahnspangen – worum es geht

Kieferorthopädie rückt Zähne und Kiefer in eine Stellung, in der sie sauber aufeinandertreffen. Das ist keine Frage des Aussehens allein: Ein Biss, der nicht passt, belastet einzelne Zähne übermäßig, erschwert die Reinigung und kann Kiefergelenk und Sprache betreffen. Behandelt wird deshalb nach Befund, nicht nach Wunsch.

Bewegt wird ein Zahn immer auf demselben Weg: leichter, anhaltender Druck, worauf der Knochen auf der Druckseite abgebaut und auf der Zugseite wieder aufgebaut wird. Das braucht Zeit und lässt sich nicht beschleunigen. Womit der Druck erzeugt wird – feste Spange, herausnehmbare Platte oder Schiene – entscheidet der Befund.

Vier Kiefermodelle mit unterschiedlichen Zahnfehlstellungen nebeneinander

Woran sich eine Fehlstellung zeigt

Nicht jede Unregelmäßigkeit muss behandelt werden. Diese Beobachtungen sind aber ein Grund, einmal hinzusehen:

  • Die oberen Frontzähne stehen deutlich vor
  • Die Zähne stehen eng, schief oder gedreht
  • Beim Zubeißen treffen die Frontzähne nicht zusammen
  • Der Unterkiefer weicht beim Schließen zur Seite aus
  • Milchzähne fallen sehr früh oder sehr spät aus
  • Dauerndes Lutschen am Daumen oder Schnuller nach dem vierten Lebensjahr
  • Atmen durch den Mund statt durch die Nase

Der Zeitpunkt entscheidet mit

Solange der Kiefer wächst, lässt sich mit dem Wachstum arbeiten – das ist das wirksamste Werkzeug der Kieferorthopädie, und es kostet nichts. Die Fachgesellschaften empfehlen deshalb eine erste Kontrolle zwischen dem siebten und neunten Lebensjahr. In den meisten Fällen lautet das Ergebnis: beobachten, in einem Jahr wieder vorstellen. Genau das ist der Sinn des Termins.

Beim Erwachsenen fehlt dieses Wachstum. Zähne lassen sich trotzdem in jedem Alter bewegen; nur Veränderungen der Kieferlage sind dann allein chirurgisch möglich. Und unabhängig vom Alter gilt: Nach dem Abnehmen der Spange hält ein Retainer das Ergebnis – ohne ihn wandern die Zähne zurück.

Drei Wege in die Themen

Kiefermodell mit eng stehenden Frontzähnen

Zahnfehlstellungen

Überbiss, Unterbiss, Kreuzbiss, offener Biss, Tiefbiss, Engstand: welche Abweichung vorliegt, entscheidet über Aufwand, Zeitpunkt und Kosten.

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Aligner, herausnehmbare Platte und Bracketmodell nebeneinander

Zahnspangen

Feste Spange, lose Platte oder durchsichtige Schiene – nicht die Bauart entscheidet über das Ergebnis, sondern ob sie zum Befund passt und getragen wird.

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Unterlagen und Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Kosten und Krankenkasse

Die Kasse zahlt bei Kindern ab KIG-Stufe 3 – zunächst aber nur 80 Prozent. Was das bedeutet und was privat dazukommt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nicht jede schiefe Zahnreihe muss behandelt werden. Medizinisch begründet ist eine Korrektur, wenn Kauen, Sprechen, Atmung oder die Zahnpflege leiden.
  • Ob die gesetzliche Krankenkasse zahlt, entscheidet die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen – ab Stufe 3 wird übernommen.
  • Der günstigste Zeitpunkt für die erste Untersuchung liegt bei acht bis neun Jahren; im Wachstum lässt sich mehr lenken als danach.
  • Nach der Spange kommt der Retainer. Ohne ihn wandern die Zähne zurück – das ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

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